Migrationssozialarbeit für anerkannte Schutzberechtigte
MSA II im Landkreis Märkisch-Oderland
Mit unseren Angeboten wollen wir die anerkannten geflüchteten Menschen bzw. Rechtskreiswechselende und ihre Familienangehörigen, die in den Gemeinschaftsunterkünften (GU) und Wohnverbünden (WV) sowie außerhalb der GU/WV im Landkreis Märkisch-Oderland (MOL) wohnen, unterstützen. Mit der MSA II unterstützen wir Rechtskreiswechselende bei einer selbstverantwortlichen Lebensgestaltung, einschließlich der notwendigen Inanspruchnahme der sozialen und integrativen Unterstützungssysteme.
Darüber hinaus sollen Rechtskreiswechsler in ihrer begründeten besonderen Lebenslage unterstützt und begleitet werden, um sie an den Arbeitsmarkt heranzuführen, Ihnen ein selbstständiges Leben zu ermöglichen und damit die sozialen Regelleistungssysteme zu entlasten.
Aufgaben der MSA II
Die Aufgaben der MSA II umfassen sozialarbeiterische Hilfestellungen, Vermittlung von Informationen und weitergehende Hilfsangeboten mit dem Ansatz Hilfe zur Selbsthilfe (Befähigung zur Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit) und kontinuierlichen Zurücknahme der Unterstützungsarbeit.
Im Rahmen der MSA II sind insbesondere die folgenden Aufgaben- und Beratungsinhalte maßgeblich:
- Unterstützung beim Auszugsbegleitung/Umzugsmanagement beim Wechsel in ein eigenständiges Mietverhältnis
- Unterstützung beim Eingehen und bei der Erfüllung vertraglicher Pflichten im Mietverhältnis
- Unterstützung der selbstbestimmten Lebensführung
- Unterstützung bei der Arbeit- und Ausbildungsplatzsuche
- Beratung zu Verwaltungsabläufen: Ummeldung Einwohnermeldeamt, Schule, Kita, Kontoeröffnung u.ä.
- Beratung zu leistungsrechtlichen Fragen insb. SGB II und SGB XII
- Vermittlung an den Migrationsfachberatungsdienst (MFB) bei Schutzbedürftigkeit
Rechtliche Grundlagen
Gemäß §§ 12 Absatz 1a und 14 Absatz 3a des Landesaufnahmegesetzes (LAufnG) vom 15.03.2015, sowie der Anlage 2 Nummer 1 der Landesaufnahmegesetz-Erstattungsverordnung vom 20.10.2016 ist dem Landkreis Märkisch-Oderland die spezifische Migrationssozialarbeit für Personen, die Regelleistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) aus den nichteuropäischen Asylherkunftsländen sind, als öffentliche Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden.