Stationäre und teilstationäre Hilfen zur Erziehung
Betreutes Wohnen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung ist ein Beratungs- und Betreuungsangebot in vollstationären bzw. teilstationären Wohngruppen oder Einzelwohnungen für Jugendliche und junge Erwachsene, die ihren Alltag selbständig bewältigen sollen und dabei die Hilfe einer pädagogischen Fachkraft in Anspruch nehmen können.
Methodische Grundlage unserer Arbeit ist der systemische Ansatz, ressourcenorientiert, partizipativ, lebenswelt- und sozialraumorientiert. Kooperation mit bzw. Transparenz gegenüber allen am Hilfeprozess Beteiligten sind selbstverständlich. Die Vermittlung und Zuweisung erfolgt über das für den jungen Menschen zuständige Jugendamt.
Wir bieten zwei Formen des Betreuten Wohnens an:
1. Betreutes Wohnen - vollstationäre und teilstationäre Wohngruppen
Das Angebot richtet sich an junge Menschen ab 13 Jahren, die sich in schwierigen Lebenssituationen befinden und deren familiäre Beziehungen beeinträchtigt sind. Diese sollen ein Mindestmaß an Selbständigkeit mitbringen, um die Anforderungen des Alltags bewältigen zu können und darüber hinaus die Bereitschaft an einer Schul- oder Berufsausbildung teilzunehmen. Die aktive Mitarbeit aller am Hilfeprozess Beteiligten, sowie Gruppenfähigkeit der jungen Menschen sind weitere Voraussetzungen.
Ziele unserer pädagogischen Arbeit
- Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung
- Alltagsbewältigung/ Befähigung zur eigenständigen Lebensführung
- Klärung der familiären Beziehungen
- Erhaltung von Kontakt und Förderung der elterlichen Verantwortung
- Entwicklung der Fähigkeit zur Teilhabe an der Gemeinschaft
- Schutz- und Gefahrenabwehr
Unsere Plätze
Vollstationäre Wohngruppen: 16 Plätze (2x8) in der Ziegelstraße 16, Neuenhagen
Durch die Lage der Einrichtung auf dem Grünen Bildungscampus des IB in Neuenhagen ergeben sich vielfältige Möglichkeiten für die jungen Menschen, sowohl was die Freizeitgestaltung (Sporthalle, Fußball- und Volleyballplatz, Kreativraum ...) als auch das Angebot an Bildungsmöglichkeiten (Ausbildungswerkstätten, Berufliche Schule, Oberschule ...) betrifft.
Wir betreuen die Jungendlichen 24/7 - "rund um die Uhr".
Teilstationäre Jugendwohngemeinshaft mit Inklusion: 6 Plätze in der Wolterstraße 7, Neuenhagen
Das Angebot richtet sich an junge Menschen mit leichter oder ohne Behinderung ab dem Alter von 16 Jahren, die ein Mindestmaß an Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit mitbringen, die über einen ausreichenden Realitätsbezug verfügen und bei denen absehbar ist, dass sie durch eine unterstützende Betreuung in ihrer Eigenverantwortlichkeit und in ihren Handlungskompetenzen gestärkt werden können. Die jungen Menschen benötigen keine 24-Stunden-Betreuung mehr, es sind aber in ihrem Verselbständigungsprozess noch ein versorgendes Setting und ein Leben in einer Gemeinschaft mit Gleichaltrigen notwendig.
2. Betreutes Einzelwohnen
Das Betreute Einzelwohnen ist ein Angebot für Jugendliche im Alter von 16 – 21 Jahren. Es richtet sich insbesondere an Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien und Jugendliche mit fremd- und eigengefährdendem Hintergrund.
Unsere Plätze
2 Plätze - August-Bebel-Str. 34, Strausberg
1 Platz - Philipp-Müller-Straße 33e, Strausberg
4 Plätze - Friedrich-Engels-Ring 5, Rüdersdorf
2 Plätze - Friedrich-Engels-Ring 29, Rüdersdorf
1 Platz - August-Bebel-Str. 34, Strausberg für Mutter/Kind
Angaben zu unseren freien Plätzen finden Sie hier:
Gesetzliche Grundlagen
- Betreutes Wohnen (Gruppen): § 27 i.V.m. §§ 34, 35a, 41 sowie in begründeten Ausnahmefällen auch § 42 SGB VIII
- Betreutes Einzelwohnen: § 27 i.V.m. §§ 34, 35, 35a, 36, 37 und 41 SGB VIII
- Betreutes Einzelwohnen(Mutter/Kind): § 19 i.V.m. §§ 27, 34, 35, 35a, 36, 37 und 41 SGB VIII
Eine kurze Präsentation unserer Angebote in den Hilfen zur Erziehung befindet sich hier und im Bereich Downloads.