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Ambulante Erziehungshilfen - Brandenburg Nordost

in den Landkreisen Märkisch-Oderland und Barnim

Kinder brauchen besondere Zuwendung und jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung. Doch auch Eltern bedürfen der Unterstützung, um die Herausforderungen des Erziehungsalltags zu bewältigen. So haben Eltern Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des jungen Menschen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.

Unsere Angebote richten sich an

  • Familien und Lebensgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen, deren Selbsthilfepotential aufgrund außer- und innerfamiliärer Faktoren zumindest in Teilbereichen belastet ist und die einen Bedarf an Hilfe zur Erziehung haben
  • Kinder und Jugendliche, die eine intensive sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung benötigen oder deren Verselbstständigung unterstützt werden soll
  • Erkennung einer Delinquenz des Jugendlichen, jungen Volljährigen als Ausdruck eines Sozialisations- oder Erziehungsdefizites
  • eine befristete gesundheitliche Beeinträchtigung bedarf der Unterstützung im Alltag

Die ambulanten Erziehungshilfen werden durch das Jugendamt des Landkreises gewährt.

Ziele unserer pädagogischen Arbeit

Wir fördern Familien, Kinder und Jugendliche beim Ausbau von Selbsthilfekompetenzen zum souveräneren Umgang mit Alltagskonflikten. Durch die Unterstützung der Eltern sowie die Förderung der Kinder und Jugendlichen sollen Rechte, Pflichten und Freiräume jedes Einzelnen gemeinsam erarbeitet und umgesetzt werden. Zu unseren Zielen gehören

  • die Stärkung und der Erhalt des bestehenden Familiensystems
  • die Erhöhung der Selbsthilfekompetenz
  • die Befähigung zu Problemlösung und Alltagsbewältigung
  • Sicherstellung und Nachhaltigkeit der Hilfe
  • Hilfe zur Selbsthilfe

Unsere Hilfeformen und deren rechtliche Grundlagen

  • Sozialpädagogische Familienhilfe - § 31 SGB VIII
  • Erziehungsbeistandschaft/ Betreuungshelfer - § 30 SGB VIII
  • Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung - § 35 SGB VIII
  • Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche - § 35a SGB VIII, bei Vorliegen der Voraussetzungen als Ergänzung des Hilfeangebotes

Unsere Öffnungszeiten

Die Betreuung der Kinder und Jungendlichen in unseren Hilfsangeboten ist sehr individuell und bedarfsorientiert. Es sind in der Regel aufsuchende Tätigkeiten. Wir haben daher keine festen Öffnungs- und/oder Betreuungszeiten.
Für eine Terminvereinbarung nehmen Sie bitte telefonischen Kontakt mit uns auf.

Unsere Plätze

Derzeit betreuen wir zehn Kinder und Jugendliche in unterschiedlichen Hilfeformen.
Angaben zu unseren freien Plätzen finden Sie hier:

 

 


Sie finden uns unter folgenden Adressen:

Landkreis Märkisch-Oderland

Ziegelstraße 16
15366 Neuenhagen bei Berlin

Landkreis Barnim

Zepernicker Chaussee 1
16321 Bernau

zur Region Brandenburg Nordost  

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Katja Zobel
Leiterin des Bereiches Erziehungshilfen MOL/BAR/UM
Mobil: 0170 1731452
Fax: 03342 2538-89
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Mario Achhorner
Pädagogische Leitung MOL/BAR

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Ambulante Erziehungshilfen - Brandenburg Nordost
Ziegelstraße 16
15366 Neuenhagen bei Berlin
Fax.: 0 3342 2838-39
Zur Routenplanung

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Katja Zobel
Leiterin des Bereiches Erziehungshilfen MOL/BAR/UM
Mobil: 0170 1731452
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Mario Achhorner
Pädagogische Leitung MOL/BAR
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