Ambulante Erziehungshilfen - Brandenburg Nordost
in den Landkreisen Märkisch-Oderland und Barnim
Kinder brauchen besondere Zuwendung und jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung. Doch auch Eltern bedürfen der Unterstützung, um die Herausforderungen des Erziehungsalltags zu bewältigen. So haben Eltern Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des jungen Menschen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
Unsere Angebote richten sich an
- Familien und Lebensgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen, deren Selbsthilfepotential aufgrund außer- und innerfamiliärer Faktoren zumindest in Teilbereichen belastet ist und die einen Bedarf an Hilfe zur Erziehung haben
- Kinder und Jugendliche, die eine intensive sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung benötigen oder deren Verselbstständigung unterstützt werden soll
- Erkennung einer Delinquenz des Jugendlichen, jungen Volljährigen als Ausdruck eines Sozialisations- oder Erziehungsdefizites
- eine befristete gesundheitliche Beeinträchtigung bedarf der Unterstützung im Alltag
Die ambulanten Erziehungshilfen werden durch das Jugendamt des Landkreises gewährt.
Ziele unserer pädagogischen Arbeit
Wir fördern Familien, Kinder und Jugendliche beim Ausbau von Selbsthilfekompetenzen zum souveräneren Umgang mit Alltagskonflikten. Durch die Unterstützung der Eltern sowie die Förderung der Kinder und Jugendlichen sollen Rechte, Pflichten und Freiräume jedes Einzelnen gemeinsam erarbeitet und umgesetzt werden. Zu unseren Zielen gehören
- die Stärkung und der Erhalt des bestehenden Familiensystems
- die Erhöhung der Selbsthilfekompetenz
- die Befähigung zu Problemlösung und Alltagsbewältigung
- Sicherstellung und Nachhaltigkeit der Hilfe
- Hilfe zur Selbsthilfe
Unsere Hilfeformen und deren rechtliche Grundlagen
- Sozialpädagogische Familienhilfe - § 31 SGB VIII
- Erziehungsbeistandschaft/ Betreuungshelfer - § 30 SGB VIII
- Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung - § 35 SGB VIII
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche - § 35a SGB VIII, bei Vorliegen der Voraussetzungen als Ergänzung des Hilfeangebotes
Unsere Öffnungszeiten
Die Betreuung der Kinder und Jungendlichen in unseren Hilfsangeboten ist sehr individuell und bedarfsorientiert. Es sind in der Regel aufsuchende Tätigkeiten. Wir haben daher keine festen Öffnungs- und/oder Betreuungszeiten.
Für eine Terminvereinbarung nehmen Sie bitte telefonischen Kontakt mit uns auf.
Unsere Plätze
Derzeit betreuen wir zehn Kinder und Jugendliche in unterschiedlichen Hilfeformen.
Angaben zu unseren freien Plätzen finden Sie hier:
Sie finden uns unter folgenden Adressen:
Landkreis Märkisch-Oderland
Ziegelstraße 16
15366 Neuenhagen bei Berlin
Landkreis Barnim
Zepernicker Chaussee 1
16321 Bernau