Mehrförderung in Kindergarten und Hort
Ein Angebot für die Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark und Brandenburg an der Havel
Wenn Kinder sich nicht altersgerecht entwickeln, z.B. Erzieher auf Auffälligkeiten hinweisen, kann das schnell Sorge bereiten und zu Unsicherheiten führen. Es kommen Fragen auf wie: Was kann ich für mein Kind tun? Wer kann uns helfen?
Wir bieten in unseren Einrichtungen und auf Anfrage auch in Einrichtungen anderer Träger, Mehrförderung an. Im Kindergarten erfolgt diese als Frühförderung und im Hort als ergänzende Förderung am Nachmittag. Sie kann (mehrere) unterschiedliche Förderbereiche umfassen – je nachdem wo Entwicklungsdefizite bestehen.
So kann die Mehrförderung folgende Bereiche umfassen:
- Entwickeln und Fördern der Selbständigkeit (z.B. Einüben der Verrichtungen des täglichen Lebens – An- und Auskleiden, Einnehmen der Mahlzeiten, Toilettennutzung, Körperpflege)
- Verbesserung der Bewegungssteuerung und Förderung der Grob- und Feinmotorik
- Verbesserung der kognitiven Fähigkeiten
- Förderung der Wahrnehmungsleistung
- Steigerung der Konzentration und Ausdauer
- Stärkung des Selbstbewusstseins und der Persönlichkeitsentwicklung
- Annahme der eigenen Persönlichkeit mit all ihren Stärken und Schwächen
- Verbesserung der sozial-emotionalen Kompetenzen (u.a. Vermittlung von Konfliktlösestrategien, Steigerung der Frustrationstoleranz usw.)
- Anbahnung und Förderung der Sprache, des Ausdrucks und der Kommunikation
- bei Schulkindern auch Festigung und Vertiefung schulischer Inhalte (u.a. Steigerung der Lesekompetenzen, LRS-Förderung)
Wo wird die Hilfe beantragt?
Im Kindergartenbereich erfolgt zunächst eine Diagnostik im Frühförder- und Beratungszentrum. Wenn Förderbedarf besteht, wird dieser nach Einschätzung aller beteiligten Fachkräfte vom Sozialamt bewilligt. Im Hortbereich können Eltern direkt beim Sozialamt (Fachbereich Eingliederungshilfen) die Mehrförderung beantragen. Hier muss dann auch eine umfassende Diagnostik durch einen Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie erfolgen, auf dessen Grundlage zusammen mit Einschätzungen von Schule und Hort über die Bewilligung der Mehrförderung und deren Höhe entschieden wird.
Unser Fachpersonal berät gern, wenn Eltern unsicher sind, ob diese Form der Förderung für ihr Kind infrage kommt.
Eltern, die keinen Antrag stellen möchten bzw. deren Antrag abgelehnt wurde, haben die Möglichkeit, die Kosten der Mehrförderung selbst zu tragen.
Wann und wo findet die Mehrförderung statt?
Die Mehrförderung findet in der Einrichtung statt, die das Kind besucht. Sie wird in den Tagesablauf des Kindes in der Kita integriert.