Ambulante Erziehungshilfen im Landkreis Potsdam-Mittelmark
Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Förderung der individuellen Entwicklung und benötigen besondere Zuwendung. Doch auch Eltern und das Familiensystem bedürfen manchmal Unterstützung, um die Herausforderungen des Erziehungsalltags zu bewältigen. So haben Familien Anspruch auf Hilfen zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des jungen Menschen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet oder die Erziehung entsprechend der Entwicklung des jungen Menschen nicht passend ist.
Unsere Angebote richten sich gem. § 27 SGB VIII an Kinder, Jugendliche, ihre Eltern oder auch an die ganze Familie, deren Lebenssituation durch massive materielle und immaterielle Probleme belastet ist.
Migrationsspezifische Hilfen zur Erziehung
Uns ist wichtig, dass der Schutzanspruch des Bundeskinderschutzgesetztes unabhängig von Herkunft, Kultur, sozioökonomischem und aufenthaltsrechtlichem Status für alle Kinder und Jugendliche gilt.
Daher richten wir unsere Erziehungshilfen für Kinder, Jugendliche und Familien mit Flucht- und Migrationsgeschichte kultursensibel aus und erkennen migrationsspezifische Besonderheiten an, so dass der Hilfeprozess von allen Beteiligten vollumfänglich akzeptiert, verstanden und gemeinsam umgesetzt werden kann. Durch ressourcenorientierte Beratungen entwickeln wir gemeinsam Lösungen, die kulturelle Werte und Normen sowie Herausforderungen aufgrund des Migrationsprozesses akzeptieren und gleichzeitig die Integration in das gesellschaftliche System in Deutschland fördern.
Ziele unserer pädagogischen Arbeit
Wir unterstützen Kinder, Jugendliche und Familien im Aufbau von Selbsthilfekompetenzen zur Bewältigung von (Alltags-) Herausforderungen. Durch die Unterstützung der Eltern, sowie Förderung der Kinder und Jugendlichen sollen Rechte, Pflichten und Freiräume jedes Einzelnen gemeinsam erarbeitet und umgesetzt werden. Dabei setzen wir unseren Fokus auf
- Stärkung und den Erhalt des bestehenden Familiensystems
- Ausbau und Festigung der Selbsthilfepotenziale
- Erhöhung der Erziehungskompetenz
- Befähigung zu Problemlösung und Alltagsbewältigung
- Sicherstellung und Nachhaltigkeit der Hilfe
Unsere Hilfeformen und deren rechtliche Grundlagen
- niedrigschwellige Unterstützungsleistungen gem. § 16 SGB VIII
- Begleiteter Umgang gem. § 18.3 SGB VIII
- Sozialpädagogische Familienhilfe gem. § 31 SGB VIII
- Intensiv sozialpädagogische Einzelbetreuung gem. § 35 SGB VIII
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche gem. § 35a SGB VII
- Hilfen für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII
Die ambulanten Erziehungshilfen werden durch das Jugendamt des Landkreises Potsdam-Mittelmark gewährt.