Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche, Potsdam
Benötigt Ihr Kind Unterstützung im Kita- oder Hort-, und Schulalltag aufgrund einer Beeinträchtigung?
Oder ist Ihr Kind wegen einer Erkrankung vorübergehend auf eine Hilfestellung angewiesen?
Der Internationale Bund bietet Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche an, die eine geistige, körperliche und/oder seelische Beeinträchtigung haben und die nicht ohne Unterstützung am Kita- oder Hort-, und Schulalltag teilnehmen können.
Eingliederungshilfe bedeutet u.a.:
- Gewährleistung von Teilhabe an Bildung
- Begleitung/ Orientierung im Kita- oder Hort-, und Schulalltag
- Hilfe in lebenspraktischen Dingen
- Unterstützung und Anwendung von Kommunikationshilfen
- Stärkung der Sozialkompetenz
Unsere Unterstützungsschwerpunkte:
In der Praxis zeigt sich, dass der Hilfebedarf unserer Klient*innen vor allem in folgenden Bereichen liegt:
- Integration in Gruppenstrukturen in Kita, Hort oder Schule
- Förderung sozial-emotionaler Kompetenzen, z. B. bei Entwicklungsstörungen, Autismus-Spektrum-Störungen, Bindungs- oder Aufmerksamkeitsstörungen
- Begleitung bei körperlich-medizinischen Bedarfen, etwa bei Diabetes oder Epilepsie
- Alltagspraktische und kommunikative Unterstützung bei geistigen Beeinträchtigungen
- Hilfe bei strukturellen Anforderungen im schulischen Alltag, z. B. Konzentration, Selbstorganisation oder Konfliktregulation
- Finanzierung und Bewilligung
Die Finanzierung unserer Leistungen erfolgt durch den jeweils zuständigen Träger der Eingliederungs- oder Jugendhilfe auf Grundlage des SGB IX und SGB VIII.
Voraussetzungen für die Bewilligung sind:
- ein individueller Antrag der Personensorgeberechtigten
- die Feststellung des Teilhabebedarfs im Rahmen eines Hilfe- oder Gesamtplanverfahrens
- ein entsprechender Bewilligungsbescheid des zuständigen Eingliederungsträgers
Gesetzliche Grundlagen:
- Soziale Teilhabe in Kindertageseinrichtungen: §§ 99, 102 Abs. 1 Nr. 4, 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX i. V. m. § 1 KitaG (Land Brandenburg)
- Teilhabe an Bildung in Schule: §§ 99, 102 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX i. V. m. § 112 SGB IX
- Hilfen zur Erziehung bei seelischer Behinderung oder deren Gefahr: §§ 27 ff. i. V. m. § 35a SGB VIII (insb. bei seelisch bedingten Teilhabeeinschränkungen)