Jugendwohnung "Höhentaugliche"
In der Jugendwohnung bereiten wir unsere Jugendlichen auf ein selbständiges Leben in eigenem Wohnraum und in einem Arbeits- und Sozialumfeld vor. Wir lernen in und an der Realität. Selbständigkeit ist nicht als künstliches Lernziel vorgesehen. Durch die Organisation lebensnaher Bedingungen sammeln die Jugendlichen eigene Erfahrungen
Dieses Angebot richtet sich an Jugendliche, bei denen gravierende Entwicklungs- und Beziehungsstörungen eine eigenverantwortliche Entwicklung zur Selbständigkeit nicht zulassen. Das sind z. B. Jugendliche aus Heimgruppen, bei denen eine Entlassung in die Herkunftsfamilie nicht möglich ist. Wir setzen die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit und Gruppenfähigkeit voraus. Das Regelaufnahmealter ist 16 Jahre.
Ziele unserer pädagogischen Arbeit
Wir fördern die umfassende Entwicklung sowie Aufbau/Stärkung der personalen und sozialen Kompetenz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Das erreichen wir u.a. mit
- der Entwicklung von Lebensperspektiven
- der Verbesserung der Beziehung zur Herkunftsfamilie
- Verbleib bis zur begleiteten Überleitung in weitere Verselbständigung oder in eigenen Wohnraum
- der Hilfe bei der Überwindung von Störungen und Entwicklungsdefiziten im emotionalen, psychosozialen und kognitiven Bereich
Wir bieten eine Nachbetreuung für einen erfolgreichen Übergang in eigenen Wohnraum an.
Unsere Plätze
Die Jugendwohnung hat 3 koedukativen Plätze. Sie befindet sich im Dachgeschoss des Stammhauses. Aufgrund dieser Lage kann dort eine Aufnahme im Einzelfall bereits ab 14 Jahren erfolgen..
Unsere freien Plätze finden Sie hier:
Gesetzliche Grundlagen
Die Hilfe zur Erziehung gewährt das Jugendamt.
Gesetzliche Grundlagen: § 34 SGB VIII (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform) auch in Verbindung mit § 41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung) § 35a SGB VIII
Betreuungszeiten
Die Jugendwohnung "Höhentaugliche" gehört zur Kinder- und Jugendhilfe Spreebogen.